Denkmalbereich Muffendorf
Durch den Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wurde ein Gutachten erstellt und die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass der historische Ortskern von Muffendorf die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt.
Der Ortskern von Muffendorf ist historisch und gestalterisch von hoher Bedeutung. Er zeichnet sich in besonderer Weise durch seine historisch gewachsene Ortsstruktur, eine homogene Bebauung und ein stimmiges sowie historisch aussagekräftiges Ortsbild aus. Der heutige Ort dokumentiert und veranschaulicht frühere Siedlungsformen, Bauweisen, sowohl gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Verhältnisse unter sich im Laufe der Jahrhunderte geänderter Bedingungen und zeigt geschichtliche Siedlungsentwicklungen auf.
Die im Gutachten des LVR-ADR benannten konkreten Schutzgegenstände der Denkmalbereichssatzung beinhalten den Ortsgrundriss, den dörflichen Straßen- und Platzraum, Hofräume, die aufgehende Bausubstanz mit den straßenräumlichen Details, die Freiflächen, Einzelbäume und Bewuchs, die ortsinneren Blickbezüge, die Wahrnehmung des Ortes von außen und die Blickbezüge zu markanten Objekten in der Umgebung.
Mit der Erstellung der Denkmalbereichssatzung Muffendorf, eines Gestaltungshandbuches sowie der begleitenden Prozessgestaltung hat die Stadt Bonn das Büro STADTGUUT aus Bochum beauftragt. (Stadt Bonn)
Öffentlichkeitsbeteiligung am 18.10.2023
Wenn sich daraus noch einmal Punkte ergeben, die Sie Stadt GUUT und der Stadtverwaltung mitgeben möchten: Nutzen Sie dafür gerne die von der Stadt Bonn eingerichtete E-Mail-Adresse (amt61.oeffentlichkeitsbeteiligung@bonn.de)!